EnSikuMaV – Verordnung zur Energieversorgungssicherheit

Die EnSikuMaV gilt vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 und regelt Pflichten für Vermieter und Verwalter von Immobilien, um aufgrund steigender Gaspreise und Gasknappheit Energieeinsparung zu erwirken.

EnSikuMaV steht für  "Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung".

Unter anderem sieht die Verordnung folgende Maßnahmen vor:

  • Mieter werden von der Pflicht entbunden, ihre Wohnung auf eine Mindesttemperatur zu heizen
  • Vermieter werden verpflichtet, ihre Mieter über Energieverbrauch und Energiekosten, sowie Einsparpotenziale zu informieren
  • Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas oder Netzstrom beheizt werden

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz https://www.bmwk.de

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